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Import / Export

Fragen sie nach unseren Export-Preisen!

Für den Import von Boa Constrictor aus der Schweiz in ein EU-Land benötigen
Sie eine CITES-Einfuhrgenehmigung, da diese dem Artenschutzabkommen unterstehen. Diese Einfuhrgenehmigung erhalten Sie bei Ihrem CITES zuständigen Amt. In Deutschland ist dies z.B das Bundesamt für Naturschutz.
Dies kann auf der Homepage des BfN online beantragt werden.
Die CITES-Bewilligungen werden pro Spezies ausgestellt und nicht pro Tier! Es ist also ohne weiteres möglich mehrere Tiere gleichzeitig ohne weitere Kosten zu importieren/exportieren.

Von uns erhalten Sie eine CITES-Ausfuhrgenehmigung der Schweizer Behörde und eine Zuchtbestätigung. Ein tierärztliches Gutachten wird für EU-Länder nicht benötigt. Bei einem Kaufbetrag ab 3000.- SFr. werden die Kosten für die Ausfuhrbewilligung von uns übernommen!

Nach Erhalt aller Dokumente, was in der Regel innerhalb von 6 Wochen der Fall ist, können die Tiere über den Zoll gebracht werden. Diese müssen am Schweizer Zoll exportiert und am Deutschen Zoll importiert werden. Dies ist an jedem Zoll mit Handelswarenverkehr zu den entsprechenden Öffnungszeiten möglich.

Lieferung an die Deutsche Grenze möglich!
 

Bei Fragen stehen wie Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
info@boazucht.ch

 


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