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Import /
Export
Fragen sie nach unseren Export-Preisen!
Für
den Import von Boa Constrictor aus der Schweiz in ein EU-Land benötigen
Sie eine CITES-Einfuhrgenehmigung, da diese dem Artenschutzabkommen
unterstehen. Diese Einfuhrgenehmigung erhalten Sie bei Ihrem
CITES
zuständigen Amt. In Deutschland ist dies z.B das
Bundesamt
für Naturschutz.
Dies kann auf der Homepage des BfN online beantragt werden.
Die CITES-Bewilligungen werden pro Spezies ausgestellt und nicht pro
Tier! Es ist also ohne weiteres möglich mehrere Tiere gleichzeitig ohne
weitere Kosten zu importieren/exportieren.
Von
uns erhalten Sie eine CITES-Ausfuhrgenehmigung der Schweizer Behörde und
eine Zuchtbestätigung. Ein tierärztliches Gutachten wird für EU-Länder
nicht benötigt. Bei
einem Kaufbetrag ab 3000.- SFr. werden die Kosten für die
Ausfuhrbewilligung von uns übernommen!
Nach
Erhalt aller Dokumente, was in der Regel innerhalb von 6 Wochen der Fall
ist, können die Tiere über den Zoll gebracht werden. Diese müssen am
Schweizer Zoll exportiert und am Deutschen Zoll importiert werden. Dies
ist an jedem Zoll mit Handelswarenverkehr zu den entsprechenden
Öffnungszeiten möglich.
Lieferung an die Deutsche Grenze möglich!
Bei
Fragen stehen wie Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
info@boazucht.ch
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